Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat in Bezug auf Doping und medikamentenrelevante Substanzen strenge Regeln, die unter anderem den Einsatz von Kräutern betreffen. Generell gilt, dass Kräuter und pflanzliche Stoffe, die Wirkstoffe enthalten, die die Leistungsfähigkeit, das Verhalten oder die Gesundheit des Pferdes beeinflussen können, dopingrelevant sein können.
Bei der Fütterung von dopingrelevanten Kräutern empfiehlt die FN eine Karenzzeit von mindestens 48 Stunden.
Zu den pflanzlichen Stoffen, die in der FN-Dopingliste aufgeführt sind oder als kritisch gelten könnten, gehören:
Ackerschachtelhalm | Huflattich | Pfefferminze |
Anis | Ingwer | Rosmarin |
Baldrian | Isländisch Moos | Salbei |
Brennnessel | Johanniskraut | Schafgarbe |
Echinacea | Kamille | Spitzwegerich |
Eibischwurzel | Knoblauch | Süßholzwurzel |
Fenchel | Lavendel | Teufelskralle |
Goldrute | Meerrettich | Thymian |
Hanfsamen | Melisse | Weidenrinde |
Hanfpresskuchen | Mönchspfeffer | Wermutkraut |
Hopfen | Oregano | Zinnkraut |
Die FN bietet eine Online-Datenbank für Arzneimittel und dopingrelevante Substanzen an, die regelmäßig aktualisiert wird.